Teilnahmebedingungen und Datenschutz
Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, Geschäftsstelle im Haus des Gastes, Hauptstraße 94, 77830 Bühlertal, nachfolgend Naturpark genannt, verlost vier Plätze bei einem Trekking-Wochenende vom 13. Bis 15. April 2018 mit dem Wildnis- und Bergwanderführer Christoph Maretzek, Inhaber und Geschäftsführer des Outdoor-Unternehmens Trekk-N-Guide. Mit der Teilnahme der Verlosung erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Was kann man gewinnen?
Mit der Teilnahme an der Verlosung kann man ein geführtes Trekking-Wochenende für eine Person im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord unter der Leitung des Outdoor-Profis Christoph Maretzek (www.trekk-n-guide.eu) gewinnen. Inbegriffen sind zwei Übernachtungen in zwei Trekking-Camps im Zelt oder wahlweise unter freiem Himmel.
2. Wie kann man gewinnen?
Die Teilnahme der Verlosung erfolgt durch die richtige Beantwortung von drei Fragen in der Ausschreibung bzw. im Blogbeitrag per E-Mail an die Adresse redaktion@naturparkschwarzwald.blog. Postalische Zusendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
3. Über welchen Zeitraum findet die Verlosungs-Aktion statt?
Die Verlosungs-Aktion startet am 01.03.2018 um 09:00 Uhr und endet am 25.03.2018 um 24:00 Uhr.
4. Wer kann an der Verlosung mitmachen?
Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos und jeder natürlichen Person erlaubt. Die Teilnehmer müssen 18 Jahre alt sein und die Bedingungen unter Punkt 5. erfüllen. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Mehrfache Teilnahmen erhöhen nicht die Gewinnchance. Sie werden gefiltert und von der Ziehung gesperrt.
5. Wer kann am Trekking-Wochenende teilnehmen?
- Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Er muss fit genug sein für das Tragen des eigenen Rucksacks mit der eigenen Verpflegung und persönlichen Ausrüstung über Wanderwege, Steige und im freien Gelände über mehrere Stunden.
- Er muss bereit sein, ein Zelt mit anderen Trekking-Teilnehmern zu teilen
- Er darf kein Problem mit der Natur und eingeschränktem Komfort haben.
- Gesundheitliche Voraussetzungen:
– keine frisch ausgeheilten Operationen oder Brüche, keine akuten/chronischen Krankheiten von Herz-Kreislauf/Atmung/Organen
– wenn Medikamente benötigt werden, sind diese in eigener Verantwortung mitzuführen - Ausgeschlossen ist die Teilnahme am Trekking-Wochenende für Schwindelpatienten, Epileptiker und bei schweren neurologischen Krankheiten.
- Bei Zweifeln an der Belastbarkeit ist ggf. eine ärztliche Freigabe erforderlich.
- Die Teilnehmer füllen rechtzeitig vor dem Trekking-Wochenende einen zugesandten Gesundheitsbogen des Veranstalters aus.
- Rechtzeitig vor dem Trekking-Wochenende erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine Packliste mit allen erforderlichen mitzubringenden Ausrüstungsgegenständen.
- Die Anreise zum Treffpunkt organisiert jeder Teilnehmer selbst. Der genaue Treffpunkt wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Für die Teilnahme am Trekking-Wochenende gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Trekk-N-Guide.
6. Wer wird von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen?
Der Naturpark ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme an der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen. Der Naturpark behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter des Naturparks und der beteiligten Firmen sowie deren Angehörige dürfen an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Wie werden die Gewinner ermittelt?
Unter allen Teilnehmern werden die Gewinner vom Naturpark bzw. den beauftragten Firmen in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt.
8. Wie erfährt man, ob man gewonnen hat?
Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per E-Mail. Der Gewinner übermittelt dem Naturpark bzw. den beauftragten Firmen auf die Benachrichtigung per E-Mail hin seine Adresse per E-Mail, postalisch oder per Telefon.
9. Was passiert, wenn ein Gewinner sich nach Gewinnbenachrichtigung nicht meldet?
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von zwei Tagen nach Gewinnbenachrichtigung beim Naturpark melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer ein neuer Gewinner ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner dem Naturpark falsche Kontaktdaten mitteilt.
10. Vorbehaltsklausel
Der Naturpark behält sich vor, die Verlosung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Naturpark allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung nicht gewährleistet werden kann. Der Naturpark haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
Der Naturpark und Trekk-N-Guide behalten sich auch vor, das Trekking-Wochenende abzusagen, wenn es aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder wegen anderer Gründe, die nicht im Einflussbereich des Naturparks liegen, nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird den Gewinnern ein Ersatztermin mitgeteilt.
Der Naturpark und Trekk-N-Guide behalten sich außerdem vor, Teilnehmer von der Tour wegen Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs, gesundheitlicher Aspekte oder gefährlichen oder unsozialen Verhaltens auszuschließen – auch nach Beginn der Tour.
Ebenso behalten sich der Naturpark und Trekk-N-Guide vor, die Tour abzubrechen bei höherer Gewalt, Gefahren aus der Umwelt, extremer Wetterlage oder aus gesundheitlichen Gründen.
11. Datenschutzbestimmungen
Die Sicherheit und Zufriedenheit der Teilnehmer stehen im Mittelpunkt. Persönliche Daten werden ausschließlich für Zwecke des Naturparks elektronisch erfasst und – gegebenenfalls durch Beauftragte des Naturparks – auch zu naturparkbezogenen Informations- und Werbezwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
12. Sonstiges
Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Naturpark behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
13. Freistellung von Facebook
Diese Verlosung wird durchgeführt vom Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, Geschäftsstelle im Haus des Gastes, Hauptstraße 94, 77830 Bühlertal. Unter anderem wird die Verlosung auf Facebook veröffentlicht. Die Verlosung steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Informationen werden an den Naturpark, nicht an Facebook übermittelt.